Kurz-Selbsteinschätzung für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Alle Annahmen sind als sichtbare Eingabefelder offengelegt – keine versteckten Schwellenwerte.
Art. 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber, ab dem 02.02.2025 Maßnahmen zu ergreifen, um ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen.
Die Rechenlogik ist vollständig offen im Quellcode. Kurz zusammengefasst:
Score = (Anbieter × w_provider) + (Betreiber × w_operator)
+ (KI_Einsatz × w_ai) + (Hochrisiko × w_highrisk)
- (Dokumentation_% × w_doc_factor)
+ (Kein_Plan × w_no_plan)
Hinweis: Die Gewichtungen dienen ausschließlich der Orientierung. Art. 4 schreibt keine Punktwerte vor.